Der Puchheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 die Aktualisierung der Grundsteuer B nach dem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2018 beschlossen.
Aufgrund der veränderten Berechnung ergab sich ein gleichbleibendes Gesamtaufkommen bei einer Erhöhung des Grundsteuerhebesatz von 320 % auf 350 %. Dieser Hebesatz wurde beschlossen.
Ein Blick auf Ihre eigene künftig im Jahr zu zahlende Grundsteuer können Sie hier werfen (Bei Hebesatz 350 % einsetzen!) :
Beispiel:
Dr. Reinhold Koch