Neue Grundsteuer in Puchheim

Der Puchheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 die Aktualisierung der Grundsteuer B nach dem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2018 beschlossen.

Aufgrund der veränderten Berechnung ergab sich ein gleichbleibendes Gesamtaufkommen bei einer Erhöhung des Grundsteuerhebesatz  von 320 % auf 350 %. Dieser Hebesatz wurde beschlossen.

Ein Blick auf Ihre eigene künftig im Jahr zu zahlende Grundsteuer können Sie hier werfen (Bei Hebesatz 350 % einsetzen!) :

Zum Grundsteuer Rechner 

Dr. Reinhold Koch