Der nun zur Billigung vorliegende Bebauungsplan „Alois-Harbeck-Platz“ hat wenn man die umfangreichen Unterlagen zum Beschluss durchgeht im Kern keine Änderung zur Version, die der Öffentlichkeit im Herbst 2020 vorgestellt wurde.
Die wesentlichen Kritikpunkte wie:
- die große Anzahl an Baumfällungen (nunmehr sind sogar 95 Bäume zur Fällung vorgesehen)
- der sehr hohe Versiegelungsgrad durch die zusätzlichen neuen Gebäude (Geschossfläche von 18510 m² nochmals erhöht) in Kombination mit 70 oberirdischen Stellplätzen (20 Stellplätze mehr als gemäß Garagenverordnung erforderlich wären)
- die Beseitigung des Grünflächenhügel an der Josefstraße mit einem Großteil der Bäume durch die Drehung des Eingangsbereiches des Supermarkt mit Zugang vom Alois-Harbeck-Platz und Reduzierung der oberirdischen Stellplätze durch Unterbringung im Gebäude (Tiefgarage)
hierzu ein Zitat aus der Beschlussvorlage:
„Eine Verlegung des Eingangs zum Vollsortimenter in Richtung Zugang zum Platz wird seitens des potentiellen Mieters nicht akzeptiert; die Stellplätze müssen lt. vorliegender Stellungnahme dem Eingang vorgelagert sein. Kurze Wege sind für mit dem Auto kommende Kunden nach Ansicht des Mietinteressenten essenziell. Eine Verlegung des Parkplatzes zusammen mit dem Eingang ist nicht erwünscht.“ - die geforderte Errichtung von Wohnungen und Reduzierung der Hotelapartments (nach wie vor nur 13 zusätzliche Wohnungen, dafür weit über 100 Hotelzimmer)
blieben allesamt trotz vieler Einwendungen hierzu unberücksichtigt.
Von den wesentlichen Punkten sind lediglich die Abstellflächen aufgrund eines Mobilitätskonzept durch Reduzierung der Kfz-Stellplätze und Erhöhung des Fahrradabstellangebots deutlich verbessert worden. Die autogerechte Planung mit oberirdischen Stellplätzen direkt vor dem Eingang des Supermarkts, der sich mit der Abseite dem neuen Alois-Harbeck-Platz zuwendet, einigen zusätzlichen Wohnungen, aber deutlich mehr überbauten und versiegelten Flächen verschlechtert Umwelt, Natur und Klima ohne großen Zugewinn für die Puchheimer Bürger.
Mit Billigung des Bebauungsplans in vorliegender Version werden die Vorstellungen der Investorin jedoch ohne Not großzügig bedient und eine Vielzahl von schützenswerten Bäumen aufgrund der Wünsche eines potenziellen Supermarkt-Mieters zur Fällung freigegeben.
Edi Knödlseder